30 Juni 2016

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MfG euer Blogger Bob Matthias Bösch

Nachtrag :
Auf Anregung eines Lesers werde ich jetzt ein Datum bei den neuen Beiträgen zu schreiben .
Weil bis jetzt wurde nur das Erstellungsdatum im Blog-Archiv  angezeigt vom System her ,wann das Thema / Post geschrieben / rein gestellt wurde .
Die Beiträge werden fortlaufend geschrieben bis her ohne Datum ,das ändere ich jetzt hier mit damit man auch weis von wann der Bericht ist .Des weiteren habe ich die Berichte auch nach Monate sortiert ,damit man sieht wie viele Berichte bis jetzt geschrieben wurden im Blog .
Also viel Spaß beim lesen euer Bob Matthias .





§ 263a
Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.



§ 202a
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Fassung aufgrund des Einundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 07.08.2007 (BGBl. I S. 1786), in Kraft getreten am 11.08.2007 Gesetzesbegründung verfügbar
geändert am 19.09.2018 !



















































Quelle : Impressum Generator von
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Erweiterung der AGB erstellt am 12.04.2018















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